Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern

Ab Juli 2023 schützt das Hinweisgeberschutzgesetz Personen, die Verstöße melden

(ur) Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)“ ist mit Datum vom 31. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl. 2023 I Nr. 140). Es tritt mit einer Ausnahme am 2. Juli 2023 in Kraft. Abweichend davon ist in Artikel 1 § 41 (Verordnungsermächtigung) bereits am 3. Juni 2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Ausführlich siehe dazu unsere Meldung vom 22. Mai 2023: Schutz für Whistleblower

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de