Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 18. Dezember 2025 bzw. 12. Januar 2026 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
| Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
| Phenol, Dodecyl-, verzweigt | 3 (bisher: 2) | 3124 |
| Phenol, Paraalkylierungsprodukte mit C10-15-verzweigten Alkenen (C12-reich) hergestellt aus der Oligomerisation von Propen, Carbonate, Calcium-Salze, überbasisch, sulfuriert, einschließlich Destillaten (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, Lösungsmittel-raffiniert, Lösungsmittel-entwachst oder katalytisch entwachst, leichte oder schwere Paraffine C15-C50; Restgehalt Phenol, Dodecyl-, verzweigt < 0,2 % | 1 | 3852 |
| Polymer aus Methacrylsäure, Acrylsäure-n-butylester und Ethylacrylat (mittlere Molmasse 2.000.000 g/mol) | 1 | 11530 |
| Tara Gummi | 1 | 11529 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen sind am 12. Februar 2026 wirksam geworden bzw. werden am 28. Februar 2026 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 28.01.2026 B10 und B11 sowie
BAnz AT 13.02.2026 B8 und B9)
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