Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien berichtigt und geändert.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC – Prior Informed Consent) hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Chemikalien berichtigt und geändert. Dies geschieht mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1278 vom 9. Juni 2026 (ABl. L, 2026/1278, 12.8.2026), die am 1. September 2026 in Kraft tritt. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2026.
In Anh. I Teil 1 Tabelle PIC werden Einträge hinzugefügt, in Anh. I Teil 2 Tabelle PIC werden 18 Einträge hinzugefügt und ein Eintrag gestrichen sowie in Anh. I Teil 3 Tabelle werden zwei Einträge hinzugefügt. In Anh. V Teil 1 Tabelle PIC werden drei Einträge eingefügt.
Laut Bundesstelle für Chemikalien sind Exportnotifizierungen zur neuesten Erweiterung der PIC-Anhänge via ePIC bereits möglich.
PIC setzt das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um.
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