Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 6. bzw. 13. Juli 2026 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
Adipinsäure, Verbindung mit 2,2'-Oxydi(ethylamin) 1 11628
Lithiumtitantrioxid 1 11623
Polymere aus Styrol und Methacrylsäure (mittlere Molmasse ≥ 182.000 g/mol)1) 1 10717

1) Der bisher unter dieser Kenn-Nr. eingestufte Stoff „Polymer aus Styrol und Methacrylsäure (mittlere Molmasse ca. 220.000 g/mol)“ wird dieser Stoffgruppe zugeordnet (Kenn-Nr. 10717, WGK 1).

WGK = Wassergefährdungsklasse

 

Die Allgemeinverfügungen werden am 25. bzw. 27. August 2026 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

(BAnz AT 10.08.2026 B4 und B5 sowie
BAnz AT 12.08.2026 B5)

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