Phosphin: Genehmigung erneuert
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln […] angepasst.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für den Wirkstoff Phosphin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln […] erneuert. Dies geschieht mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1968 vom 7. September 2026 (ABl. L, 2026/1968, 8.9.2026), mit der gleichzeitig die Zeile 28 in Teil B des Anh. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 geändert wird. Sie tritt am 28. September 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Die Genehmigung für den potenziell genotoxischen Wirkstoff Phosphan – derselbe Stoff mit derselben CAS-Nr. (7803-51-2) wie Phosphin – gemäß Teil B des Anh. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 15. März 2027 aus. Mit der Erneuerung der Genehmigung bis 30. September 2041 werden Bedingungen, um die Exposition von Menschen, Tieren und der Umwelt gegenüber Phosphin zu vermeiden, und Beschränkungen der Verwendung (Begasung) festgelegt.

