Batterien austauschen und entfernen

Die Europäische Kommission hat die Leitlinien aktualisiert, mit denen die harmonisierte Anwendung der Bestimmungen über die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien vereinfacht werden soll.

(mih) Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien enthält in Art. 11 Vorschriften zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien), die beim Inverkehrbringen von Produkten mit Batterien ab 18. Februar 2027 zu erfüllen sind.

Die Europäische Kommission hat dazu nun aktualisierte „Leitlinien […] zur Vereinfachung der harmonisierten Anwendung der Bestimmungen über die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien […]“ bekannt gemacht (ABl. C, C/2026/5531, 20.10.2026). Damit wird in den Leitlinien u.a. die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1770 vom 14. Juli 2026 (ABl. L, 2026/1770, 22.10.2026) berücksichtigt, die am 11. November 2026 in Kraft tritt.

Unter „Allgemeine Erwägungen“ heißt es in den Leitlinien u.a.: „Es ist wichtig, dass sobald die Batterien entfernt wurden, den mit Altbatterien verbundenen Gefahren begegnet wird. Die den Endnutzern zur Verfügung gestellten Informationen sollten eindeutige Hinweise zu den nächsten Schritten enthalten, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Altbatterien nicht zusammen mit anderen Abfällen, insbesondere Siedlungsabfällen, entsorgt werden. Ferner sollten Informationen über die ordnungsgemäße Handhabung, Verpackung, Lagerung und Beförderung der Altbatterien zu einer separaten Sammelstelle oder Behandlungsanlage bereitgestellt werden.

Kleine Lithium-Gerätebatterien in bestimmten Kategorien von Produkten wie Grußkarten, intelligenten Textilien, am Körper tragbaren Geräten und elektronischen Zigaretten können in Abfallbehandlungsanlagen Brände verursachen, wenn sie zusammen mit diesen Produkten entsorgt werden. Es ist wichtig, dass Gerätebatterien von den Endnutzern oder – sofern eine der Ausnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 anwendbar ist – von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden können.“

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