Um die Richtlinie (EU) 2024/2749 umzusetzen, werden die 1., 6., 9., 11., 12. und 14. ProdSV angepasst.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die „Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen“ mit Datum vom 2. März 2026 bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 54). Sie tritt am 30. Mai 2026 in Kraft.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2749 „zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls“ vom 9. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2749, 8.11.2024).
Mit der Verordnung werden geändert:
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