Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 22. Januar bzw. 4. Februar 2026 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (s.u.).
| Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
| Ibuprofen | 2 | 8526 |
| Polymer aus Acrylsäure-2-methylbutylester und Acrylamid (mittlere Molmasse 171.000 g/mol) | 2 | 11504 |
| Polymer aus Phenol und einem Reaktionsgemisch aus Divinylbenzol und Ethylstyrol (mittlere Molmasse 592 g/mol) | 1 | 11532 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 10. bzw. 21. März 2026 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
(BAnz AT 23.02.2026 B11 sowie
BAnz AT 06.03.2026 B10 und B11)
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