Historischer Tiefstand bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihren Unfallverhütungsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht.

(os) Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ (SuGA) der BAuA thematisiert verschiedene Themen des Arbeitslebens und blickt dabei neben den Zahlen des Berichtsjahres auch in Zeitreihen auf die mittel- bzw. langfristigen Entwicklungen. Inhaltlich bietet der Bericht einen datenbasierten Überblick unter anderem zur Erwerbstätigkeit allgemein, zu Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrenten. Der Schwerpunkt der diesfährigen Ausgabe liegt auf dem Bereich der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.

Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen ist laut SuGA im Jahr 2024 mit 810.399 ein historischer Tiefststand zu verzeichnen, der sich mit 18,0 auch in der niedrigsten Unfallquote je 1.000 Vollzeitäquivalente niederschlägt. Auch die meldepflichtigen Wegeunfälle liegen mit 175.560 niedriger als im Vorjahr. Sofern man die über die Zeit besser vergleichbaren Unfallquoten je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse hinzuzieht, zeigt sich bei den meldepflichtigen Wegeunfällen mit 2,97 der zweitniedrigste Wert nach dem Pandemiejahr 2020 (2,90).

Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist mit 440 deutlich niedriger als im Vorjahr (499). Die Kennzahlen zu den Berufskrankheiten sind weiterhin vom Abklingen der Pandemie geprägt: So liegt die Zahl der Verdachtsanzeigen mit 104.468 um 31 Prozent unter dem Wert des Vorjahres und deutlich über dem des Jahres 2019 (84.853). Noch deutlicher ist der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr bei den Anerkennungen mit 29.306 (Vorjahr 74.930; 2019: 20.422). Auch die Zahl der Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit liegt mit 1.900 unter der des Jahres 2023 (2.151). Nach wie vor ist ein großer Teil dieser Todesfälle auf asbestassoziierte Berufserkrankungen zurückzuführen (65 Prozent).

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