TRBS 1115 Teil 1 erweitert

In einem neuen Anhang sind Erläuterungen und Beispiele für erforderliche Cybersicherheitsmaßnahmen zusammengestellt.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ mit Datum vom 17. November 2025 geändert (GMBl 2026 S. 5). 

Es wird insbesondere ein neuer Anh. 2 „Erläuterungen und Beispiele für erforderliche Cybersicherheitsmaßnahmen“ eingefügt (der bisherige Anh. 2 wird zu Anh. 3). Die TRBS 1115 Teil 1 beschreibt Anforderungen an die Ermittlung und Festlegung erforderlicher Cybersicherheitsmaßnahmen von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen. Da langjährige Erfahrungen zur Cybersicherheit bei vielen Arbeitgebern noch nicht vorliegen können, sollen diese Anforderungen durch die Erläuterungen und Beispiele in dem neuen Anhang konkretisiert und der Arbeitgeber bei der Umsetzung unterstützt werden.

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