Vorschlag für eine neue CLP-Verordnung

Die EU-Kommission modernisiert die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Chemikalien und will neue Gefahrklassen einführen

(ur) Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2022 eine überarbeitete Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) vorgeschlagen. Vorgesehen sind damit auch neue Gefahrklassen für endokrine Disruptoren und andere schädliche chemische Stoffe.

Mit der überarbeiteten CLP-Verordnung werden die Vorschriften für die Kennzeichnung und für Chemikalien, die online verkauft werden, präzisiert. Dies soll das Geschäft und den freien Verkehr von Stoffen und Gemischen auf EU-Ebene erleichtern.

Weiter hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt samt Anhang erlassen, um neue Gefahrklassen im Rahmen der CLP-Verordnung einzuführen. Die neuen Gefahrklassen sind:

  • endokrine Disruptoren (ED) für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt,
  • persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT); sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB),
  • persistent, mobil und toxisch (PMT); sehr persistent und sehr mobil (vPvM).

Einige dieser Gefahren sind bereits teilweise in anderen Rechtsvorschriften abgedeckt: endokrine Disruptoren und PBT/vPvB (REACH/Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte), während die Gefahren von PMT/vPvM neu in den EU-Rechtsvorschriften sind.

Darüber hinaus sieht der Legislativvorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung Folgendes vor:

  • Bessere und schnellere Verfahren für alle Akteure, um über die Gefahren von Chemikalien zu informieren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
  • Verbesserte Kommunikation chemischer Gefahren, auch online, durch einfachere und klarere Kennzeichnungs- und Werbeanforderungen. Unter anderem sieht der Vorschlag eine Mindestschriftgröße für Etiketten von Chemikalien vor.
  • Das Recht der Kommission, neben den Mitgliedstaaten und der Industrie, auch Vorschläge für die Einstufung potenziell gefährlicher Stoffe auszuarbeiten. Dies soll die Identifizierung gefährlicher Stoffe beschleunigen.
  • Spezifische Vorschriften für nachfüllbare chemische Produkte, damit Verbraucher chemische Produkte, z.B. Haushaltschemikalien, die in loser Form verkauft werden, auf sichere Weise kaufen und verwenden können.

Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der CLP-Verordnung muss nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
Der delegierte Rechtsakt der Kommission zur Einführung der neuen Gefahrklassen wird nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Interessierte können noch bis zum 15. Februar 2023 dazu Rückmeldungen bei der Europäischen Kommission einreichen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf dieser Website veröffentlicht.
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden. Hier geht es zum EU-Login.

Hintergrund
Ziel der CLP-Verordnung ist es, ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu gewährleisten. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender von Stoffen oder Gemischen, ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Inverkehrbringen ordnungsgemäß einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Die CLP-Verordnung legt rechtsverbindliche Regeln zur Ermittlung und Einstufung von Gefahren fest. Sie enthält Vorschriften für die Kennzeichnung, damit Verbraucher und Arbeitnehmer beim Kauf oder bei der Verwendung gefährlicher Produkte fundierte Entscheidungen treffen können.

CLP bildet die Grundlage für viele Rechtsvorschriften zum Risikomanagement von Chemikalien. Die CLP-Verordnung legt fest, ob ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet werden sollte. Es setzt in der EU das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen um.

In der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wurde eine Konsolidierung und Vereinfachung des EU-Regulierungssystems in Bezug auf endokrine Disruptoren gefordert, einschließlich neuer Gefahrenklassen und Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren in der CLP-Verordnung, um eine angemessene Regulierung dieser Stoffe auch in Verbraucherprodukten zu ermöglichen.

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de