Drei TRGS aktualisiert

Die Änderungen, Ergänzungen und Streichungen betreffen die TRGS 900, 905 und 910.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat drei Technische Regeln für Gefahrstoffe aktualisiert.

  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)“, mit Datum vom 7. Mai 2026 (GMBl 2026, S. 353): Die Änderungen betreffen Abschn. 2.7, 3 und 4.
  • TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“, mit Datum vom 23. April 2026 (GMBl 2026, S. 353): Die Änderungen betreffen Abs. 2 in Abschn. 2.3 bezüglich WHO-Fasern sowie Abschn. 3 und 5, in denen jeweils Vorgaben zu Methyldiethanolamin hinzugefügt werden.
  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“, mit Datum vom 7. Mai 2026 (GMBl 2026, S. 354): Die Änderungen betreffen Anlage 1 Tabelle 1, in welcher der Eintrag für „Cobalt und Cobaltverbindungen, als Carc.1A, Carc.1B eingestuft“ angepasst wird.

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