Vier Technische Regeln angepasst

Die TRGS 524 und 619 liegen nun in neuer Fassung vor. Die TRGS 529 und TRBS 1115 wurden modifiziert.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und eine Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) geändert.

  • TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ (Neufassung, vom 2. März 2026, GMBl 2026, S. 385). Diese TRGS gilt für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich der erforderlichen vorbereitenden, be-gleitenden und abschließenden Arbeiten. Sie konkretisiert die in § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) genannten Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers sowie die Informationsermittlung des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Abs. 2a bis 2c GefStoffV).
  • TRGS 619 „Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle“ (Neufassung, vom 27. April 2026, GMBl 2026, S. 370).
  • TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ (Änderung, vom 16. April 2026, GMBl 2026, S. 367).

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2025.de