Die Wahl des Materials

Brandlast – Metall-IBC sind im Vergleich zu Kombi-IBC in Bezug auf die Auswirkungen eines Brandes grundsätzlich weniger gefährlich. Dennoch ist auch in Kombi-IBC die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten möglich.

Von Stefan Klein

Die Auswahl eines geeigneten IBC für Transport und Lagerung orientiert sich an einer Reihe verschiedener Anforderungen, besonders an der Eignung bzw. Beständigkeit für bestimmte Medien oder seiner gefahrgutrechtlichen Zulassung. Aus sicherheitstechnischer Sicht relevant – insbesondere bei Lösemitteln und brennbaren Flüssigkeiten – ist auch das Verhalten im Brandfall, d. h. die Widerstandszeit gegenüber Feuer und die aus dem möglichen Freiwerden des IBC-Inhalts resultierenden Gefahren wie die Ausbreitung auf andere Bereiche.

Betrachtet man also mögliche Brandlasten, so sind IBC aus Metall gegenüber Kunststoff- bzw. Kombinations-IBC grundsätzlich weniger anfällig. Letztere versagen im Brandfall deutlich schneller und es kommt zu einem raschen Produktaustritt. Bei mehreren Vergleichstest der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Jahr 2010 schmolz die Kunststoffblase des Kombi-IBC jeweils nach einigen Sekunden weg, es kam unmittelbar danach zum Austritt des gesamtem Füllgutes (in dem Fall 500 Liter Ethanol). Der Edelstahl-IBC hielt dem 30-minütigen Feuer im Brandversuchsstand hingegen stand. Der sich im Stahl-IBC durch die äußere Temperatureinwirkung von mehr als 1.000 °C aufbauende Überdruck entwich bei einem ersten Test durch eine Schmelzsicherung im Entlüftungsstutzen sowie durch die Domdeckeldichtung; das Ethanol verbrannte hier nur zu einem geringen Teil durch die vom Feuer beschädigte Dichtung im Auslauf. In einem zweiten Test (mit einem anders ausgerüsteten Stahl-IBC) entwich der Überdruck durch ein Sicherheitsventil, das bei rund 3 bar ansprach; hier entzündete sich schlagartig ein Ethanol-Luft-Gemisch und der Behälter­inhalt verdampfte im Lauf des Versuchs vollständig.

Haupterkenntnis der Vergleichstests: Die Gefahr der schnellen Ausbreitung eines Brandes auf weitere (Lager-)Bereiche ist bei Kombi-IBC um ein Vielfaches höher. Obwohl der Versuchsstand mit Wasser bedeckt war, brannte das Ethanol hier über Minuten sehr großflächig über den gesamten Stand.

Dass ein Brand in einem Lager mit Kunststoff-IBC zur Freisetzung und zum Brand des gesamten Flüssig-Lagerbestandes innerhalb von wenigen Minuten führen kann, muss bei der Risikobewertung eines Lagerraums berücksichtigt werden. Auch im Freibereich sollten Kunststoff-IBC nicht ohne entsprechende zusätzliche Brandschutzeinrichtungen gelagert werden. Durch Lagerung in einem Randbereich des Betriebsgeländes, d. h. in ungeschützter "Wurfweite" besteht die Brandgefahr durch Fremdeinwirkung von außen (durch Feuerwerkskörper, Zigaretten usw.). Um diesen und auch weiteren Einflussfaktoren (etwa Witterungseinwirkungen wie Sonneneinstrahlung, Wind, Regen) zu begegnen, sollten Kunststoff-IBC mit brennbaren Flüssigkeiten gegen derartige Einwirkungen immer geschützt unter einem Dach und abseits von Zünd- und Hitzequellen gelagert werden.

Von zentraler Bedeutung für die Sicherheit von Metall-IBC bei einem Brand ist indes das Vorhandensein einer funktionierenden Druckausgleichseinrichtung. Ohne diese kommt es durch die hohe Wärmebelastung im Feuer in der Regel zum Bersten und zum unkontrollierten Produktaustritt aus dem Behälter. Durch eine Entlüftungseinrichtung mit Schmelzsicherung oder ein Sicherheitsventil ist die sichere Druckentlastung des IBC gewährleistet, so dass dieser auch über einen gewissen Zeitraum einer Brandbelastung standhält. Eine weitere Druckentlastung erfährt der Behälter im Brandfall, wenn vor Erreichen des Berstdruckes ein Schmelzen der Domdeckeldichtung eintritt.

Gesetzliche Vorgaben

Die in der Vergangenheit von Metall-IBC-Herstellern oft geäußerte Forderung nach gesetzlichen Erschwernissen für den Einsatz vom Kombi-IBC bei brennbaren Flüssigkeiten bleibt Wunschdenken. Die gefahrgutrechtliche Bauartprüfung gemäß 6.5.3 ADR bezieht sich ausdrücklich auf normale Beförderungsbedingungen – daher können Brandtests (etwa wie oben beschrieben) nicht Bestandteil der Bauartprüfung werden. Und das Lagerrecht ist in Bezug auf gefährliche Stoffe viel zu vielschichtig und zu wenig international harmonisiert, als dass sich hier eine generelle Regelung zugunsten des Einsatzes von Stahl-IBC auf breiter Front durchsetzen ließe.

In Deutschland ist nach Anlage 3 Nr. 3 der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 509 in Verbindung mit Nr. 4.5 der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2153 bei Kunststoff-IBC lediglich die aktive Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 35 °C untersagt – wenn keine ausreichende elektrostatische Leitfähigkeit gegeben ist. Und eine aktive Lagerung ist auch nur dann gegeben, wenn IBC regelmäßig für Produktentnahmen geöffnet werden. In den klassischen Lägern werden die Verpackungen nicht geöffnet.

Dennoch waren Kombi-IBC-Hersteller in den vergangenen Jahren bemüht, ihre Produkte etwas widerstandsfähiger gegenüber Brandeinwirkung zu machen, schließlich ereigneten sich schon einige Großbrände in Lägern mit Kunststoff-IBC, die brennbare Flüssigkeiten enthielten. So entwickelte ein führender Hersteller eine Variante, bei welcher der Kunststoffinnenbehälter von einer feuerhemmenden Dämmung sowie außen von einem Stahlblechmantel umgeben ist. Der IBC konnte immerhin einem Brand – mit Unterstützung durch eine Sprinkleranlage – über mindestens 20 Minuten standhalten. Aktuell werden solche brandsicheren Varianten, vermutlich mangels Nachfrage nicht mehr angeboten.

Vergleich Metall- vs. Kombi-IBC

Die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten von Metall-IBC sind heute im Vergleich zu einem Kunststoff-IBC, die oft nur als Einweggebinde genutzt werden, um ein Vielfaches höher. Daher ist auch im Bereich der IBC festzustellen, dass der Verpackungswerkstoff Metall durch Kunststoff verdrängt wird. Stahl-IBC verfügen jedoch über eine deutlich längere Lebensdauer und werden oft für Produkte mit höherer Viskosität eingesetzt. Allerdings verlieren sie auch in diesem speziellen Einsatzgebiet an Marktanteil, da seit Kurzem auch Kombi-IBC mit Einweg-Rührgerät angeboten werden.

Bei der Auswahl von IBC für brennbare Flüssigkeiten durch Anwender sind aus sicherheitstechnischer Sicht noch folgende Punkte zu beachten:

  • Zur Reduzierung der Brandgefahr kann in besonderer Weise die Einrichtung einer automatischen Löschanlage beitragen, die auch bei einer hohen potenziellen Brandlast (d. h. in diesem Fall Läger mit Kunststoff-IBC mit brennbaren Flüssigkeiten) einen deutlichen Sicherheitsgewinn verschafft.
  • Sofern keine ausreichende Löschanlage vorhanden ist, sollte die Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Kunststoff-IBC und Metallfässern (ohne Druckausgleichseinrichtung) vermieden werden. Sie bedeutet ansonsten die Kombination zweier wesentlicher Risiken: der schnellen Ausbreitung auch kleinster Brände und daran anschließend das explosionsartige Bersten unter Druck stehender Fässer mit dem Risiko einer Ausbreitung auf noch andere, entferntere Betriebsbereiche. Im Falle einer Zusammenlagerung sollte zumindest für getrennte Auffangvorrichtungen gesorgt werden.
  • Je niedriger der Flammpunkt des Mediums (und desto geringer der Unterschied zur Umgebungstemperatur), umso höher ist auch die Gefahr, die sich aus der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre gerade bei Befüll- und Entleerungsvorgängen ergibt.

(aus: gela 10/16, www.gefaehrliche-ladung.de)

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