Die EU-Kommission behandelt darin derzeit 33 Themen, wobei jeweils die Rechtsgrundlage und die Auslegung der EU-Kommission beschrieben werden.
(mih) Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 „Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR)“ bekannt gemacht (ABl. C, C/2026/3084, 10.6.2026). Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026.
Die EU-Kommission hat eigenen Angaben zufolge nach Annahme der PPWR sowie im Zusammenhang mit dem Omnibus-Paket für den Umweltbereich und umfassenderen Vereinfachungsbemühungen eine beträchtliche Zahl von Fragen von Interessenträgern erhalten, wie einzelne Bestimmungen der PPWR auszulegen seien. Um die wirksame und fristgerechte Umsetzung zu unterstützen und um die aufgeworfenen Fragen zu beantworten sowie so rasch wie möglich für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, hat die EU-Kommission nun Leitlinien zur Auslegung ausgewählter Bestimmungen der PPWR erarbeitet.
Die Leitlinien werden durch eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQ) ergänzt, die im Rahmen des laufenden Dialogs der EU-Kommission mit Interessenträgern ausgearbeitet wurden. Derzeit werden in den Leitlinien 33 Themen behandelt, wobei jeweils die Rechtsgrundlage und die Auslegung der EU-Kommission beschrieben werden.
Weitere Einzelheiten will die EU-Kommission in den kommenden zwei bis drei Jahren im Wege mehrerer Durchführungsmaßnahmen vorschlagen. Sie weist darauf hin, dass nicht beabsichtigt sei, dem Durchführungsrechtsakt zur Festlegung einer Methode für die Angabe der Materialzusammensetzung von Verpackungen durch digitale Kennzeichnung Vorrang einzuräumen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!