PPWR: drei Sondierungen zu Kunststoffverpackungen
Bis zum 16. September 2026 können drei Initiativen der Europäischen Kommission kommentiert werden.
(mih) Die Europäische Kommission plant, zwei Durchführungsbeschlüsse und einen Delegierten Beschluss in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), speziell zu Kunststoffverpackungen, umzusetzen. Derzeit läuft im Rahmen der öffentlichen Konsultationen die Sondierungsphase und es können bis zum 16. September 2026 Kommentare abgegeben werden.
- Kunststoffverpackungen – Harmonisierung der Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils in Kunststoffverpackungen: Damit sollen einheitliche Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen an den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen sichergestellt werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand für die Einhaltung der Anforderungen in der gesamten EU verringern, Rechtsklarheit für die Recyclingindustrie schaffen, damit sie mit den erforderlichen Investitionen fortfahren kann, sowie Unternehmen bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen unterstützen.
- Verpackungen und Verpackungsabfälle – Bedingungen für die Einfuhr recycelter Materialien in die EU zur Verwendung in Verpackungen: Damit sollen methodische Regeln festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Kunststoffmaterialien, die in Nicht-EU-Ländern gesammelt oder recycelt werden, in einer Weise bewertet, überprüft und zertifiziert werden, welche dem in der EU für solche Materialien bestehenden System gleichwertig ist.
- Verpackungen und Verpackungsabfälle – Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien: Gemäß der PPWR ist die Kommission verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien festzulegen. Diese Kriterien sollen dazu beitragen, dass recycelter Kunststoff, der in Verpackungen verwendet wird, den größtmöglichen Nutzen für die Umwelt bringt.

