Überwachungsstellen gemäß BAM-GGR 001 im Überblick
Die BAM hat die Liste der Überwachungsstellen zur Durchführung der Überwachungsbegehungen aktualisiert.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die vier Seiten umfassende Liste der anerkannten Überwachungsstellen zur Durchführung der Überwachungsbegehungen gemäß der Gefahrgutregel 001 (BAM-GGR 001) überarbeitet. Diese Liste (Stand 20. Oktober 2026) mit 17 Einträgen enthält neben den Kontakt- und Adressdaten auch Angaben zum Anerkennungsumfang.
Die BAM weist darauf hin, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nur die Angaben derjenigen Überwachungsstellen enthält, von denen der BAM eine Einwilligung zur Veröffentlichung vonseiten der Überwachungsstelle vorliegt.
Die BAM-GGR 001 (Stand 1. Juli 2020, Revision Nr. 3.1) behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter und setzt sich aus mehreren Teilen und zwei Anhängen zusammen. Das Verfahren zur Anerkennung als Überwachungsstelle ist in der BAM-GGR 001 Teil C beschrieben.

