PPWR: Konformitätserklärung erstellen

Mit einer Handreichung will der VCI alle betroffenen Unternehmen der Chemischen Industrie entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere Erzeuger, unterstützen.

(mih) Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) entstehen für Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer – u.a. für Unternehmen der Chemischen Industrie – umfangreiche neue Anforderungen. Dies betrifft insbesondere Aspekte wie Recyclingfähigkeit, Schadstoffgrenzwerte, Kennzeichnung und die Minimierung von Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus der Verpackung. Die Chemische Industrie – so der Verband der Chemischen Industrie (VCI) – sei aufgrund der Verwendung spezifischer Materialien und potenziell gefährlicher Stoffe besonders gefordert, die Einhaltung der Vorschriften transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Eine der ersten Pflichten betrifft die EU‑Konformitätserklärung, die ab dem 12. August 2026 verbindlich wird. Um den Einstieg in diese frühen rechtlichen Vorgaben zu erleichtern, stellt der VCI die Arbeitshilfe „PPWR-Konformitätserklärung für die Chemische Industrie“ (Stand: 11. März 2026) zur Verfügung.

Die PPWR verpflichtet Erzeuger, die Konformität ihrer Verpackungen nachzuweisen. Dazu gehören insbesondere, die Fertigung intern nach Modul A zu kontrollieren, eine technische Dokumentation zu erstellen sowie die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Die Arbeitshilfe beschreibt diese Anforderungen klar und kompakt, ohne juristische Detailtiefe zu verlangen, und will Unternehmen dabei unterstützen, den notwendigen Prozess strukturiert aufzubauen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Informationspflicht der Lieferanten nach Art. 16 PPWR. Erzeuger müssen sicherstellen, dass alle Angaben vorliegen, die für die Konformitätsbewertung ihrer Verpackungen erforderlich sind. Damit diese Informationen vollständig und fristgerecht verfügbar sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweiligen Lieferanten.

Zur praktischen Unterstützung enthält die Arbeitshilfe ein Muster für die EU‑Konformitätserklärung gemäß Anh. VIII PPWR. Diese Vorlage kann direkt genutzt werden und fördert eine einheitliche Vorgehensweise. Unternehmen, so der VCI, würden damit von einer gut strukturierten Orientierungshilfe profitieren, welche die Standardisierung interner Abläufe erleichtert und prüfungsrelevante Nachweise übersichtlich darstellt.

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