Dazu dient insbesondere das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), welches das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablösen wird.
(mih) Im BGBl. ist das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ mit Datum vom 13. Juli 2026 bekannt gemacht worden (BGBl. 2026 I Nr. 207). Es tritt überwiegend am 12. August 2026 in Kraft.
Dieses Gesetz enthält als Art. 1 das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – VerpackDG)“, das insbesondere dazu dient, die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) in deutsches Recht umzusetzen. Gleichzeitig wird das VerpackDG das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablösen.
Mit weiteren Artikeln werden u.a. das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) angepasst.
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