Überprüfungsprogramme für CTUs

Aktualisierte Richtlinie zur Durchführung der Überprüfungsprogramme für Güterbeförderungseinheiten (CTUs) liegt in deutscher Übersetzung vor

(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat mit Datum vom 7. September 2023 das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) „Richtlinien für die Durchführung der Überprüfungsprogramme für Güterbeförderungseinheiten“ (MSC.1/Rundschreiben 1649) in deutscher Sprache bekannt gemacht (VkBl. 2023 S. 566).

Auf seiner 100. Tagung hat der Schiffssicherheitsausschuss beschlossen, die „Inspection programmes for cargo transport units carrying dangerous goods“ zu überarbeiten, um die Überprüfungsprogramme für Güterbeförderungseinheiten (CTUs) zu erweitern (MSC.1/Circ.1442, in der durch MSC.1/Circ.1521 geänderten Fassung).

Der Ausschuss hat dann auf seiner 105. Tagung (20. bis 29. April 2022) die vom Unterausschuss „Carriage of Cargoes and Containers“ (CCC) ausgearbeiteten Richtlinien für die Durchführung der Überprüfungsprogramme für Güterbeförderungseinheiten angenommen. Die Überprüfungsanleitung ist zwar nicht in allen Fällen endgültig, soll den Mitgliedsregierungen jedoch angemessene Überprüfungsrichtlinien und -verfahren an die Hand geben, um eine weitgehende Einhaltung der IMO-Normen zu erreichen, und gilt für alle Arten von CTUs.

Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, diese Richtlinien bei der Durchführung von Überprüfungsprogrammen für CTUs anzuwenden und sie den CTU-Besichtigern, den Befrachtern, den Packern, den Hafenarbeitern, den Schiffseignern, den Schiffsbetreibern, den Kapitänen und den Besatzungen sowie allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Dieses Rundschreiben (MSC.1/Circ.1649) hebt MSC.1/Circ.1442 und MSC.1/Circ.1521 auf.

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