Das BMV hat ein Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung der Gefahrgutvorschriften für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter im Seeverkehr bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2024 mit Datum vom 12. Januar 2026 bekannt gemacht (VkBl. 2026 S. 143). Die Korrekturen in 1.2.1, 2.5.3.2.4, 3.3.1, 4.2.5.2.6 und 5.4.1.5.1.5 beziehen sich auf die amtliche deutsche Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 42-24 (VkBl. 2024 S. 764 mit Beilage B 8185).
Die Änderungen basieren auf Korrekturen zum englischen IMDG Code, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Dezember 2025 veröffentlicht worden waren. Das Amdt. 42-24 des IMDG-Codes ist seit 1. Januar dieses Jahres verpflichtend anzuwenden.
inkl. Amdt. 42-24 basierend auf der amtlichen deutschen Übersetzung
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