Die BG Verkehr hat die deutsche Übersetzung des IMO-Rundschreibens MSC.1/Circ.1361/Rev.1 bekannt gemacht.
(mih) Im VkBl. sind „Überarbeitete Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen für die Begasung von Güterbeförderungseinheiten“ mit Datum vom 18. März 2026 in Deutsch amtlich bekannt gemacht worden (VkBl. 2026 S. 300). Dabei handelt es sich um die Übersetzung des Rundschreibens MSC.1/Circ.1361/Rev.1 des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) vom 28. April 2022. Es ersetzt das Rundschreiben MSC.1/Circ.1361 vom 27. Mai 2010 bzw. die deutsche Übersetzung vom 2. Januar 2012 (VkBl. 2012 S. 50).
Die Empfehlungen behandeln die Gefahren, die für Personal bei Vorgängen im Rahmen der Beförderung von begasten Güterbeförderungseinheiten (Cargo Transport Units – CTU) entstehen. Dieser Leitfaden richtet sich an alle an der Lieferkette beteiligten Personen. Auch wenn der Inhalt der Güterbeförderungseinheit nicht den Bestimmungen des IMDG-Codes unterliegt, fällt eine Güterbeförderungseinheit in Folge der Begasung in dessen Anwendungsbereich.
Gemäß dem IMDG-Code gehören zu den verbindlichen Bestimmungen zur Gefahrenkommunikation:
Es sei jedoch allgemein bekannt, dass diese Bestimmungen häufig nicht eingehalten werden. Vor dem Betreten der Güterbeförderungseinheiten soll das Personal die Risiken abschätzen und feststellen, ob ein Betreten gefahrlos möglich ist, und mithilfe von Gasspürgeräten feststellen, ob Begasungsmittel vorhanden ist.
Das Rundschreiben ist von der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) übersetzt worden.
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