HNS-Übereinkommen vor Inkrafttreten

Deutschland hat das Haftungsübereinkommen für Gefahrstoffe auf See ratifiziert. Damit kann es voraussichtlich in eineinhalb Jahren in Kraft treten.

(mih) Gemeinsam mit den Niederlanden, Belgien und Schweden hat Deutschland am 14. April 2026 seine Ratifikationsurkunde zum HNS-Übereinkommen 2010 bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in London hinterlegt. Mit der Ratifikation des Internationalen Übereinkommens […] über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen; HNS = Hazardous and Noxious Substances) soll es ein weltweit einheitliches Haftungs- und Entschädigungssystem für den Transport gefährlicher Stoffe auf See geben.

Klare Haftungsregeln, verpflichtende Versicherungen und ein internationaler Fonds würden künftig dafür sorgen, dass Schäden schneller ersetzt und öffentliche Haushalte entlastet werden, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Das stärke den Schutz von Menschen, Umwelt und den Küstenregionen und schaffe mehr Rechtssicherheit für die maritime Wirtschaft.

Mit der gemeinsamen Hinterlegung – vorbehaltlich der formalen Bestätigung durch die IMO – sind die internationalen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens (voraussichtlich in 18 Monaten) erfüllt. Zuvor hatten bereits acht weitere Staaten das HNS-Übereinkommen ratifiziert.

Das HNS-Übereinkommen 2010 schafft erstmals ein weltweit einheitliches Haftungs- und Entschädigungssystem für insbesondere Personen-, Sach- und Umweltschäden, die beim Transport gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See entstehen. Vorgesehen ist ein zweistufiges System: Zunächst haften Schiffseigner bis zu einer festgelegten Höchstsumme (Pflichtversicherung). Reicht diese Deckung nicht aus, greift der internationale HNS-Fonds, der sich aus Beiträgen der Empfänger entsprechender Ladungen finanziert.

In Deutschland wird das Übereinkommen insbesondere durch das HNS-Gesetz (HNSG) sowie die HNS-Pflichtversicherungsbescheinigungsverordnung (HNSPflichtVersBeschV) umgesetzt. Die Pflichtversicherungsbescheinigungen für Schiffe unter deutscher Flagge wird das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausstellen. Das gilt auch für Schiffe aus Staaten, die nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind.

Die Branche begrüßt die Ratifikation. Dr. Gaby Bornheim, Präsidentin des Verbands Deutscher Reeder (VDR), hob hervor, wie wichtig verlässliche und international einheitliche Rahmenbedingungen für die global agierende Seeschifffahrt seien.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht von Schiffen werden auf www.deutsche-flagge.de zu finden sein.

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