Der GDV pocht auf strengere und klarere Sicherheitsregeln für den Transport und die Lagerung von E-Autos und Lithiumbatterien.
(mk) Lithiumbatterien finden sich in E-Autos, Spielzeug, Smartphones und Speichern wieder. In Brand geratene Lithiumbatterien gelten mittlerweile im weltweiten Güterverkehr auf Containerschiffen als Brandursache Nummer eins. Mit wachsenden Transport- und Lagermengen steigen auch die Brandrisiken auf See sowie in Logistikzentren an Land. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert strengere und klarere Sicherheitsregeln für den Transport und die Lagerung von Lithiumbatterien und E Autos.
„Lithiumbatterien gelten im Alltag als sichere Technologie“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Beim Transport und in der Lagerung entstehen jedoch besondere Risiken. Das größte Risiko ist der sogenannte Thermal Runaway – eine Kettenreaktion in der Batterie, die Brände explosionsartig verstärken kann. Gerät eine Batterie in einen solchen Zustand, ist der Brand kaum zu löschen und kann noch Tage später wieder aufflammen. Diese besondere Gefährdungsdynamik wird im aktuellen Gefahrgutrecht nicht ausreichend berücksichtigt.“ Zudem würden bei Bränden von Lithiumbatterien giftige und explosive Gase freigesetzt.
Die Auswertung internationaler Schadenmeldesysteme zeigt, dass Brände auf Frachtschiffen inzwischen häufig durch Lithiumbatterien ausgelöst werden. Der GDV fordert, dass Container mit Lithiumbatterien oder batteriegetriebenen Fahrzeugen im Seeverkehr nicht dicht nebeneinanderstehen und nicht in der Nähe von Maschinenräumen oder auf den obersten Decksstellplätzen des Schiffs gestaut werden sollten. Stehe Ladung an Orten, wo starke Hitze nicht ausgeschlossen werden könne, sollten Transporte Standard werden, bei denen die Temperatur der Ladung überwacht und diese ggf. gekühlt wird. „Ein einzelner Batteriebrand ist für Schiffsbesatzungen oft kaum beherrschbar“, so Asmussen. „Wenn viele solcher Container dicht an dicht stehen, kann daraus schnell ein Großschaden bis hin zum Totalverlust eines Schiffs entstehen.“ Zudem spricht sich der GDV dafür aus, Batterien für den Transport nur noch mit einem begrenzten Ladezustand zu verschiffen. Weniger Energie in der Batterie bedeute im Ernstfall auch weniger Brandgefahr.
Genauso wichtig wie der Transport sei aus Sicht des GDV die Lagerung an Land. In Umschlagzentren, Distributionslagern oder auf Freiflächen, wo große Mengen Batterien oder E-Autos über längere Zeit gesammelt werden, brauche es klar abgegrenzte Lagerbereiche, bauliche Trennungen und ausreichend Abstand zwischen Containern und Fahrzeugen. „Batterien gehören in speziell gesicherte Bereiche und nicht einfach irgendwo ins Regal oder auf den Hof“, sagt Asmussen.
Die Einführung einer eigenen Gefahrgutklasse für Lithiumbatterien formuliert der GDV als Kernforderung. Aus Sicht des Verbandes bilde die momentane Zuordnung in einer Sammelkategorie (Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“) die besonderen Risiken nicht ausreichend ab. Der Verband verspricht sich von einer neuen Klasse klarere Kennzeichnungen, bessere Informationen für Feuerwehr und Schiffsbesatzungen sowie passgenaue Regeln für Transport und Lagerung.
Der GDV appelliert vor diesem Hintergrund an Politik und internationale Gremien, die bestehenden Vorschriften zügig weiterzuentwickeln. Ziel sei ein hohes Sicherheitsniveau auf See, an Land und entlang der gesamten Transportkette. Dies betrachte der Verband als eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche und gesellschaftlich akzeptierte Elektromobilität.
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