Richtlinien zur GGVSee und zum IMDG-Code aktualisiert

Richtlinien erläutern GGVSee und IMDG-Code (Amendment 39-18)

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden aktualisierte Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) mit Datum vom 17. März 2021 bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 364).

Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. 2019 I S. 1475), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. 2019 I S. 2510) geändert worden ist, und den IMDG-Code (Amendment 39-18), in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 13. November 2018 (VkBl. 2018 S. 847). Die Richtlinien vom 1. Juni 2018 (VkBl. 2018 S. 559) werden aufgehoben.

Weiter sind neben den Erläuterungen zur GGVSee und des IMDG-Codes in den Richtlinien drei Anlagen enthalten:

  • Anlage 1 Meldung von Ereignissen an das BMVI gemäß § 4 Absatz 10 GGVSee
  • Anlage 2 Bußgeldkatalog GGVSee
  • Anlage 3 Anmeldung von Feuerwerkskörpern

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