MSC-Rundschreiben in Deutsch bekannt gemacht

Die BG Verkehr hat die Rundschreiben MSC.1/Circ.1550, MSC.1/Circ.1555 und MSC.1/Circ.1561 mit einheitlichen Interpretationen von SOLAS veröffentlicht.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat drei Rundschreiben (Circulars) des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in deutscher Sprache mit Datum vom 12. April 2017 amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2017 S. 506, 507 und 509). Darin sind einheitliche Interpretationen hauptsächlich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) enthalten.

  • MSC.1/Circ.1550 „Einheitliche Interpretationen in Bezug auf die Anwendung der Regeln II-2/10.2.1.3, II-2/10.2.2.4.1.2, II-2/10.7.3.2.3 und II-2/19.3.1 [Beförderung gefährlicher Güter] SOLAS, in der jeweils geltenden Fassung, und Paragraf 2.2.1.1 von Kapitel 12 des FSS-Codes“ vom 25. November 2016: betrifft die globale und einheitliche Einführung der Anforderungen in Bezug auf Feuerlöschpumpen auf Schiffen, die für den Transport von fünf oder mehr Lagen von Containern auf oder über dem Wetterdeck entworfen wurden.
  • MSC.1/Circ.1555 „Einheitliche Interpretationen zu Kapitel II-2 SOLAS“ vom 25. November 2016: betrifft u.a. „Zertifizierte explosionsgeschützte elektrische Geräte für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ gemäß Regel II-2/19.3.2 SOLAS.
  1. Es wird auf die Norm IEC 60092-506:2003 verwiesen.
  2. Rohre mit offenen Enden in einem gefährdeten Bereich müssen selbst als gefährdeter Bereich klassifiziert sein.
  3. Bei der Beförderung entzündlicher Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt < 23 °C gelten weitere Anforderungen.
  • MSC.1/Circ.1561 „Einheitliche Interpretation der Regel XI-1/7 SOLAS“ vom 28. November 2016: betrifft die Bereitstellung von geeigneten Vorrichtungen für die Kalibrierung von tragbaren Geräten zum Messen der Atmosphäre.

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