Inhibitoren: SOLAS und IBC-Code einheitlich interpretieren

Zwei IMO-Rundschreiben vereinheitlichen, wie das Inertgas-System an Bord eines Seeschiffs zu betreiben ist, wenn ein Stoff mit sauerstoff­abhängigem Inhibitor befördert wird.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat mit Datum vom 21. Juni 2016 zwei Rundschreiben der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. Sie vereinheitlichen, wie das Inertgas-System an Bord eines Seeschiffs zu betreiben ist, wenn ein Stoff mit sauerstoff­abhängigem Inhibitor befördert wird.

  • MSC-MEPC.5/Rundschreiben 10 „Einheitliche Interpretation von Absatz 15.13.5 des IBC-Codes für Stoffe, die sauerstoffabhängige Inhibitoren erfordern“ vom 23. Juni 2015 (VkBl. 2016 S. 481)
  • MSC.1/Rundschreiben 1501 „Einheitliche ­Interpretation der Regel II-2/16.3.3 SOLAS für Stoffe, die sauerstoffabhängige Inhibitoren erfordern“ vom 23. Juni 2015 (VkBl. 2016 S. 482)

Wenn ein Stoff, der einen sauerstoffabhängigen Inhibitor enthält, auf einem Schiff befördert wird, für das nach Kapitel II-2 SOLAS Inertisierung vorgeschrieben ist, muss das Inertgas-System so betrieben werden, wie es nötig ist, um den Sauerstoffgehalt im Dampfraum des Tanks auf oder über dem Mindest-Sauerstoffgehalt zu halten, der nach Abs. 15.13 des IBC-Codes vorgeschrieben ist, und wie in der Bescheinigung des Abladers/Herstellers über den Schutz der Ladung (Certificate of Protection) aufgeführt.

IBC-Code = Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; MEPC = Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt; MSC = Schiffssicherheitsausschuss; SOLAS = Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

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