IMDG-Code deutsch, Amdt. 38-16 bekannt gemacht

Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen nach den neuen Regelungen sind bereits ab 1. Januar 2017 möglich, um multimodale Transporte zu vereinfachen.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 38-16 in deutscher Sprache mit Datum vom 10. November 2016 bekannt gemacht (VkBl. 2016 S. 718; Beilage: Dokument Nr. B 8185).

Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat in seiner 96. Sitzung Änderungen zum IMDG-Code (Amendment 38-16) beschlossen (Entschließung MSC.406(96)). Danach dürfen die Bestimmungen des IMDG-Codes, Amdt. 38-16 ab 1. Januar 2017 freiwillig angewendet werden, um die multimodale Gefahrgutbeförderung zu vereinfachen. Ab 1. Januar 2018 ist das Amdt. 38-16 verbindlich anzuwenden.

Die Änderungen der deutschen Fassung des IMDG-Codes, die auf der Entschließung MSC.406(96) beruhen, sind durch graue Hinterlegung kenntlich gemacht. Die rechtsverbindliche Einführung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) erfolgen. Soweit Gefahrguttransporte mit Seeschiffen ab 1. Januar 2017 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes, Amdt. 38-16 vorgenommen werden, werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen nach der GGVSee verzichten, durch die in den vorgenannten Fällen von noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes, Amdt. 37-14 abgewichen wird. Dies ist mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmt worden.

Das Buch IMDG-Code 2017 mit dem Amdt. 38-16 vom Storck Verlag Hamburg (ISBN 978-3-86897-323-5) ist jetzt lieferbar. Es basiert auf der amtlichen deutschen Übersetzung, d.h. die Vorschriftentexte sind mit dem amtlichen Text identisch. Die beiliegende CD-ROM enthält ergänzend zu allen UN-Nummern Datenblätter, in denen die jeweils relevanten Vorschriften zu dieser UN-Nummer zusammengestellt sind, sowie weitere nationale und internationale Regelungen. Zudem sind darauf sämtliche Texte des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 38-16 zu finden.

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