IMDG-Code deutsch aktualisiert
Das BMVI hat zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 36-12 Korrekturen bekannt gegeben.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 10. Januar 2014 zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2012 im VkBl. 2/2014 unter der lfd. Nr. 15 auf S. 50 ein Korrigendum bekannt gegeben. Die veröffentlichten Korrekturen beziehen sich auf den IMDG-Code in der Fassung des Amendments 36-12 (VkBl. 2012, S. 922 mit Beilage B 8185).
Unterabschnitt 3.4.4.2 erhält einen neuen Wortlaut: „Die Trennvorschriften der Kapitel 7.2 bis 7.7, einschließlich der Trennvorschriften in Spalte 16 der Gefahrgutliste, gelten nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen und auch nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen zusammen mit anderen gefährlichen Gütern. Gegenstände der Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe S, dürfen jedoch nicht in derselben Abteilung, demselben Laderaum oder in derselben Güterbeförderungseinheit wie gefährliche Güter der Klasse 1, Verträglichkeitsgruppen A und L, gestaut werden.”
Die anderen Änderungen in 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P903 Absatz 4, 5.4.3.1 und Anhang B sowie im Index sind hauptsächlich redaktioneller Natur.

