IBC-, BCH- und GC-Code geändert
Die BG Verkehr hat drei MSC-Entschließungen für den Seeschiffsverkehr in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat drei Entschließungen des Schiffssicherheitsausschusses (Maritime Safety Committee – MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. Sie wurden im Verkehrsblatt (VkBl.) 2015 auf S. 257, 261 und 263 veröffentlicht:
- MSC.369(93), angenommen am 22. Mai 2014, bzw. gleichlautend MEPC.250(66), angenommen am 4. April 2014: Änderungen des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code)
- MSC.376(93), angenommen am 22. Mai 2014, bzw. gleichlautend Entschließung MEPC.249(66), angenommen am 4. April 2014: Änderungen des Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (BCH-Code)
- MSC.377(93), angenommen am 22. Mai 2014: Änderungen des Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut (GC-Code).

