Hapag-Lloyd veröffentlicht Gefahrgut-Anforderungen

Kürzlich hat die Reederei Versender darauf hingewiesen, wie wichtig detaillierte Frachtinformationen für gefährliche Güter sind – und online einige Beispiele zur Hilfe bei der Erstellung platziert.

(jg) Hapag-Lloyd hat auf seiner Internetseite Versandinstruktionen zur Einreichung von Gefahrgutangaben bekannt gegeben. Damit will die Hamburger Reederei die Bedeutung detaillierter Frachtinformationen hervorheben – insbesondere für die Einhaltung internationaler Vorschriften und Zollanforderungen.

Hapag-Lloyd betont, dass es in einigen Länder erforderlich ist, umfassende Frachtinformationen vor der Abfahrt des Schiffs und/oder vor der Ankunft im Zielhafen bei den örtlichen Zollbehörden und Hafenbehörden einzureichen (24-Stunden-Sicherheitsinitiativen). Dabei sind für die Reederei vor allem genaue und detaillierte Informationen zu Gefahrgütern entscheidend, um die entsprechenden Zollanforderungen erfüllen zu können.

Jedoch beschränke sich dies nicht nur auf 24-Stunden-Sicherheitsinitiativen: Da Zollanmeldungen auf Dokumentenbasis eingereicht werden müssen, verlangen die Behörden auch, dass die Gefahrgut-Frachtinformationen pro Dokument angegeben werden. So ist eine Erklärung auf Containerebene unzureichend, da sie nicht die erforderliche Abstufung bietet.

Hapag-Lloyd weist daraufhin, dass Versender ihren Versandanweisungen separate Beschreibungen für Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut beifügen sollen. Die Beschreibung für Gefahrgut müsse mindestens die folgenden Details enthalten: IMO-Klasse, UN-Nummer, Menge und Gewicht. Nicht zulässig sei sowohl die Kombination von gefährlichen Gütern und nicht gefährlichen Gütern als auch das Vermischen mehrerer UN-Nummern innerhalb einer einzelnen Beschreibung. Versandanforderungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werde Hapag-Lloyd ablehnen.

Um seine Regularien zu veranschaulichen hat das Unternehmen Beispiele bereitgestellt, welche die Anforderungen veranschaulichen sollen.

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