In der HNS-Mitteilungsverordnung hat das BMWE die Rahmenbedingungen festgelegt.
(mih) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Verordnung über Mitteilungen zu beitragspflichtigen Ladungen nach dem HNS-Gesetz (HNS-Mitteilungsverordnung – HNS-MittV) mit Datum vom 9. Juli 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 I Nr. 158); sie ist am 15. Juli 2025 in Kraft getreten.
Zu den mitteilungspflichtigen Ladungen (in der Anlage gelistet) zählen:
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Internationale Übereinkommen […] über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen) soll die außervertragliche Haftung für Schäden aus der Beförderung gefährlicher Güter auf See regeln. Es wird erst in Kraft treten, wenn neben Dänemark, Estland, Frankreich, Kanada, Norwegen, der Slowakei, Südafrika und der Türkei mindestens vier weitere Staaten beigetreten sind.
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