ICHCA begrüßt zentrale Änderung des IMDG-Codes

Um die Sicherheit des Transports von Ammoniumnitrat auf See zu verbessern, reichte die ICHCA 2022 ein White Paper bei der IMO ein – nun wurden entscheidende Änderungen des IMDG-Codes beschlossen.

(mli) Um die Sicherheit des Transports von Ammoniumnitrat auf See zu verbessern, hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zentrale Änderungen des IMDG-Codes beschlossen. Die International Cargo Handling Coordination Association (ICHCA) begrüßt diese Entscheidung und macht im Rahmen ihrer Sensibilisierungskampagne im Jahr 2025 auf die Maßnahme sowie auf weitere Änderungen des IMDG-Codes aufmerksam.

Die Änderung folgt dem von der ICHCA erstellten White Paper „Ammonium Nitrate Fire Risk on Board Ships“, das 2022 bei der IMO eingereicht worden war und insbesondere Abs. 7.6.2.8.4 IMDG-Code betrifft. Diese bekräftigt, dass die Beförderung von UN 1942 Ammoniumnitrat sowie UN 2067 Ammoniumnitrathaltiges Düngemittel unter Deck nur zulässig ist, wenn Laderaumluken des Wetterdecks – einschließlich Zwischendeckluken – im Notfall geöffnet werden können, um eine effektive Brandbekämpfung durch maximale Durchlüftung und Kühlung der Umgebung zu ermöglichen.

Obwohl das Amdt. 42-24 des IMDG-Codes erst ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend anzuwenden sei, könne es bereits ab Januar 2025 freiwillig angewendet werden, so ICHCA-CEO Richard Steele. „Die ICHCA fordert alle am Seetransport von Ammoniumnitrat Beteiligten dringend auf, die neuen Vorschriften unverzüglich einzuhalten.“ Die monatelange Arbeit des Technischen Gremiums der ICHCA habe deutlich gemacht, dass die Änderung des IMDG-Codes notwendig sei. Sie stütze sich auf ein umfassendes Verständnis der Eigenschaften von Ammoniumnitrat-Verbindungen sowie auf detaillierte Leitlinien zur Risikominderung.

Bevor das White Paper die Risiken des Seetransports dieser Verbindungen aufgezeigt hatte, seien laut ICHCA die Gefahren, die von unsachgemäßen Lagerbedingungen von Ammoniumnitrat ausgehen, bereits gut dokumentiert gewesen. Weniger Bewusstsein habe für das Brandrisiko beim Seetransport geherrscht.

Ammoniumnitrat (NH4NO3) ist eine weiß-graue, geruchlose Chemikalie, die ihren Schmelzpunkt bei 169 °C hat und sich bei 210 °C zersetzt. Obwohl die Verbindung nicht von selbst brennt, beschleunigt sie den Brand von entzündlichen Stoffen erheblich. „Gerade diese Eigenschaften erfordern eine sorgfältige Prüfung, wie und wo Ammoniumnitrat an Bord von Schiffen gestaut wird“, sagt Brian Devaraj, Mitglied des Technischen Gremiums der ICHCA und Hauptautor des White Paper. Ammoniumnitratbrände könnten sehr schnell außer Kontrolle geraten. Um Folgeschäden und Todesfälle zu vermeiden, sollten die neuen Bestimmungen des IMDG-Codes, insbesondere in 7.6.2.8.4, stets eingehalten werden.

„Diese scheinbar nicht weiter bemerkenswerte Vorschrift ist für den sicheren Transport von Ammoniumnitrat entscheidend“, erklärt Devaraj. Absatz 7.6.2.8.4 besage, dass Produkte der UN-Nummern 1942 und 2067 unter Deck in einem sauberen Laderaum gestaut werden dürfen, der im Notfall geöffnet werden kann. Im Brandfall müssen Luken geöffnet werden können, um für maximale Durchlüftung zu sorgen und Wasser einzubringen. Dies schließe natürlich aus, dass ein Laderaum mit Ammoniumnitrat mit einer anderen Ladung überstaut werden darf.

Die Änderung diene der Klarstellung, dass im Fall eines Brandes von Ammoniumnitrat sämtliche Schiffsluken – einschließlich des Zwischendecks und aller übrigen Abteilungen – zu öffnen sein müssen.

„Besonders besorgniserregend ist der Transport dieses Produkts in mehrschichtigen Abteilungen konventioneller Kühlschiffe, da es nahezu unmöglich ist, diese Vorgaben einzuhalten. Mehrere Länder, welche das Produkt in erheblichen Mengen transportieren, haben dieses Risiko bereits erkannt. Länder wie Australien, Südafrika und Chile haben spezifische regulatorische Anforderungen. Diese neu formulierte Vorschrift im IMDG-Code wird jegliche Unklarheiten hinsichtlich ihrer Anwendung auf alle Schiffstypen beseitigen, einschließlich Massengutfrachtern, Mehrzweck-Zwischendeck-Schiffen, konventionellen Kühlschiffen usw.“, so Devaraj abschließend.

Die Leitlinien dieser Staaten sowie die ausführliche Erläuterung der Bedeutung des Wortlauts von Absatz 7.6.2.8.4 IMDG-Code seien im White Paper der ICHCA enthalten. Die ICHCA setze sich mit Nachdruck für die sofortige Anwendung dieser Vorschrift durch alle, die am Transport von Ammoniumnitrat beteiligt sind, ein.

ecomed-Storck GmbH

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