Hafensicherheit in NRW

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland zu verklagen, weil es die Bestimmungen zur Gefahrenabwehr in Häfen in NRW nicht vollständig umgesetzt hat.

(mih) Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil es die europäische Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen vom 26. Oktober 2005 (ABl. L 310 S. 28) in NRW nicht vollständig umgesetzt hat.

Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in NRW vollständig umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.

Bereits im September 2014 hatte die Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertungen und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne in einigen Häfen in NRW nachzukommen. Da dies bisher noch nicht erfolgt ist, bringt die Kommission den Fall jetzt vor den EuGH. Die Richtlinie 2005/65/EG musste bis 15. Juni 2007 umgesetzt werden.

Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen. Mit der Richtlinie 2005/65/EG soll in allen europäischen Häfen ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden, insbesondere durch die Umsetzung von Gefahrenabwehrplänen, in denen die zu treffenden Maßnahmen festgelegt sind, um die Hafensicherheit zu gewährleisten.

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