EmS-Leitfaden überarbeitet
Der EmS-Leitfaden wird an die amtliche deutsche Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des 34. Amendments angepasst. Die Bekanntgabe der erforderlichen Änderungen erfolgte im Verkehrsblatt.
Im Verkehrsblatt Heft 15 vom 15. August 2009 ist unter der Nr. 124 die "Bekanntmachung der Änderung des EmS-Leitfadens für Unfallbekämpfungsmaßnahmen auf Schiffen, die gefährliche Güter befördern" verkündet worden. Sie waren vom Schiffsicherheitsausschuss der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in dessen 84. Sitzung beschlossen worden.
Einbezogen ist das 34. Amendment des IMDG-Codes. Des Weiteren umfassen die Änderungen auch sprachliche Anpassungen an die amtliche deutsche Übersetzung des IMDG-Codes. So wurde zum Beispiel die Formulierung "Kennzeichnungen und Markierungen" durchgehend durch "Kennzeichen und Beschriftungen" ersetzt.

