EmS-Leitfaden neu gefasst

Die Unfallbekämpfungsmaßnahmen auf Schiffen, die gefährliche Güter befördern, wurden an das Amendment 38-16 des IMDG-Codes angepasst.

(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Neufassung des „EmS-Leitfadens für Unfallbekämpfungsmaßnahmen auf Schiffen, die gefährliche Güter befördern“ mit Datum vom 1. März 2017 bekannt gemacht (VkBl. 2017 S. 254 und Sonderdruck B 8186). Sie ersetzt den EmS-Leitfaden in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2013 (VkBl. 2013 S. 850), geändert durch die Bekanntmachung vom 22. Juli 2015 (VkBl. 2015 S. 486).

Diese Ausgabe ist die amtliche Übersetzung des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) herausgegebenen Leitfadens, der zuletzt durch das IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1522 geändert worden ist. In den Unfallmerkblättern (Emergency Schedules – EmS) sind nun die Änderungen des IMDG-Codes durch das Amendment 38-16 berücksichtigt (u.a. die neuen UN-Nummern 3527 bis 3534), das ab 1. Januar 2018 verbindlich anzuwenden ist, aber bereits seit Anfang 2017 freiwillig angewendet werden darf.

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