CSS-Code: Ladungssicherung an Bord

Die BG Verkehr hat im Zusammenhang mit dem CSS-Code die deutsche Übersetzung des IMO-Rundschreibens MSC.1/Circ.1353/Rev.2 bekannt gemacht.

(mih) Nach Regel VI/5 und VII/5 des SOLAS-Übereinkommens sind Ladungseinheiten und Güterbeförderungseinheiten auf Seeschiffen nach Maßgabe des von der Verwaltung genehmigten Ladungssicherungshandbuchs zu laden, zu stauen und während der gesamten Reise zu sichern; diese Ladungssicherungshandbücher sind entsprechend einer Norm zu erstellen, die mindestens den einschlägigen von der IMO ausgearbeiteten Richtlinien gleichwertig ist.

Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat im VkBl. 2024 S. 403 die „Neufassung der Richtlinien für die Erstellung des Ladungssicherungshandbuchs (CSS-Code)“ (MSC.1/Circ.1353/Rev.2 vom 7. Dezember 2020) mit Datum vom 2. Mai 2024 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben MSC.1/Circ.1353/Rev.1 vom 15. Dezember 2014 (VkBl. 2015 S. 534).

Die mittlerweile erweiterten Richtlinien regeln auch sichere Zugangsmöglichkeiten für das Laschen von Containern – insbesondere auf Containerschiffen –, wobei der CSS-Code berücksichtigt wurde. Die Richtlinien sind allgemein gehalten und sollen Hinweise geben, um die Ladungssicherungshandbücher zu erstellen, die auf allen Schiffstypen mitzuführen sind, die für die Beförderung anderer Ladungen als fester und flüssiger Massengüter eingesetzt sind.

(BG Verkehr = Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; Circ. = Circular – Rundschreiben; CSS-Code = Code of Safe Practice for Cargo Stowage and Securing – Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen; IMO = International Maritime Organisation – Internationale Seeschifffahrtsorganisation; MSC = Maritime Safety Committee – Schiffssicherheitsausschuss; Rev. = Revision; SOLAS = Safety of Life at Sea – Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See; VkBl. = Verkehrsblatt)

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