Containergewichte verbindlich bestimmen

Der IMO-Unterausschuss DSC vereinbart zwei Möglichkeiten, die Gesamtmasse beladener Container für Beförderungen im Seeverkehr zu ermitteln.

(mih) Der Unterausschuss Dangerous Goods, Solid Cargoes and Containers (DSC) der International Maritime Organization (IMO) hat sich während seiner 18. Sitzung vom 16. bis 20. September auf einen Änderungsentwurf für Kapitel VI des SOLAS-Übereinkommens (Safety of Life at Sea) geeinigt. Danach soll die Gesamtmasse von Containern, die per Seeschiff befördert werden sollen, künftig verbindlich bestimmt werden. Der Unterausschuss verabschiedete in diesem Zusammenhang auch den Entwurf eines Leitfadens bezüglich der überprüften Gesamtmasse von Containern mit Ladung. Beide Entwürfe wurden dem Maritime Safety Committee (MSC) zur Annahme zugeleitet.

Der SOLAS-Änderungsentwurf sieht vor, der Regel VI/2 „Cargo information“ neue Absätze hinzufügen, um den Versender eines Containers zu verpflichten, die Gesamtmasse des Containers zu bestimmen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die überprüfte Gesamtmasse in den Beförderungsdokumenten angegeben ist. Beladene Container dürfen danach nicht auf ein Schiff verladen werden, wenn die überprüfte Gesamtmasse nicht zur Verfügung gestellt oder erhalten wurde.

Die Gesamtmasse eines Containers zu bestimmen, soll auf zwei Arten möglich sein:

  • Wiegen des beladenen Containers mit kalibrierten und zertifizierten Geräten oder
  • Wiegen aller Versandstücke/Ladungsgegenstände und zur Summe der einzelnen Massen die Masse des leeren Containers (Taramasse) addieren.

Von der Regelung sollen Container ausgenommen sein, die auf einem Chassis oder Anhänger auf ein oder von einem Ro/Ro-Schiff, das eine kurze internationale Seereise absolviert, gefahren werden.

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