BG Verkehr ist zuständige Behörde

Die Berufsgenossenschaft genehmigt und kontrolliert Verfahren gemäß IMSBC-Code, um den Feuchtigkeitsgehalt in Schüttladungen, die breiartig werden können, festzustellen.

(mih) Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation hat im Rundschreiben MSC.1/Circ.1454 „Richtlinien für die Entwicklung und Genehmigung von Verfahren der Probenahme, der Prüfung und Überwachung des Feuchtigkeitsgehalts von Schüttladungen, die breiartig werden können“ vom 9. Juli 2013 festgelegt (VkBl. 2013 S. 1019).

Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nun mit Datum vom 20. Juli im VkBl. 2015 S. 491 bekannt gemacht hat, ist die zuständige Behörde, die für deutsche Seehäfen ermächtigt ist, diese Verfahren zu genehmigen, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), Brandstwiete 1, 20457 Hamburg, E-Mail: schiffssicherheit@bg-verkehr.de.

Nach Abschn. 4.3.3 des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMBSC-Code) legt der Befrachter für ein Konzentrat oder eine sonstige Ladung, die breiartig werden kann, unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Codes Verfahren für die Probenahme, die Prüfung und Kontrolle des Feuchtigkeitsgehalts fest, um sicherzustellen, dass der Feuchtigkeitsgehalt niedriger ist als die Feuchtigkeitsgrenze, wenn sich die Ladung an Bord befindet.

Solche Verfahren müssen von der zuständigen Behörde des Ladehafens genehmigt und ihre Umsetzung kontrolliert werden. Die zuständige Behörde stellt ein Dokument aus, aus dem hervorgeht, dass die Verfahren genehmigt wurden. Die Bescheinigung ist dem Kapitän oder seinem Vertreter auszuhändigen.

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