„Bestätigte Bruttomasse“ von Containern bestimmen

Container mit falsch deklarierten Massen können an Bord eines Schiffs zu einer Gefahr werden. Die geänderte Regel 2 in Kap. VI SOLAS soll dies verhindern.

(mih) Regel 2 in Kap. VI des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) schreibt vor, dass der Versender die Bruttomasse einer Güterbeförderungseinheit (CTU) rechtzeitig vor der Verladung auf ein Schiff schriftlich mitzuteilen hat. Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat im November vergangenen Jahres beschlossen, diese Regel zu aktualisieren. Aufgrund falsch deklarierter Containermassen können insbesondere bei Staupositionen in den oberen Lagen an Deck die Zurreinrichtungen überbeansprucht werden; zudem kann sich die Intaktstabilität des Schiffs verringern.

Es wird nun klar formuliert: Der Versender hat die Gesamtbruttomasse eines Containers entweder durch Verwiegen oder durch genaue Berechnung zu bestimmen und dem Beförderer rechtzeitig vor der Verladung zu melden. Die derart in einem präzisen Verfahren bestimmte Bruttomasse wird als „bestätigte Bruttomasse“ bezeichnet. Beim „Verwiegen“ sind zertifizierte Einrichtungen zu verwenden, beim „Berechnen“ ist das Verfahren zu zertifizieren. Letzteres kann durch die Zertifizierung eines Unternehmens erfolgen oder durch die Erklärung eines Unternehmens, dass einem von der zuständigen Behörde allgemein bekannt gemachten Verfahren gefolgt wurde.

Hinweise, wie die neue Regelung anzuwenden ist, hat die IMO im Rundschreiben MSC.1/Circ.1475 veröffentlicht. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 22. Januar 2015 im Verkehrsblatt (VkBl.) 2015 auf S. 29 eine deutsche Übersetzung dieses Rundschreibens bekannt gemacht: Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern. Ziel dieser Richtlinien ist es, ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung und Anwendung der SOLAS-Vorschriften betreffend der Überprüfung der Bruttomasse von beladenen Containern zu erstellen. Die neuen SOLAS-Vorschriften werden voraussichtlich im Juli 2016 in Kraft treten.

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