Autos sicher auf See befördern

Die IMO hat Sicherheitsmaßnahmen für Autotransporter veröffentlicht, die mit komprimiertem Wasserstoffgas oder Erdgas angetriebene Kfz als Ladung befördern.

(mih) Der Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee – MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat „Empfehlungen über Sicherheitsmaßnahmen für vorhandene Autotransporter, die Kraftfahrzeuge mit komprimiertem Wasserstoffgas oder Erdgas für ihren Eigenantrieb in ihren Tanks als Ladung befördern“ veröffentlicht (MSC.1/Circ.1471 vom 29. Mai 2014). Das MSC hatte zuvor Änderungen der Vorschriften für Autotransporter, die solche Kfz befördern, in Kap. II-2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) angenommen.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese Empfehlungen auf freiwilliger Grundlage anzuwenden, wenn die Beförderung solcher Kfz auf vorhandenen Autotransportern genehmigt wird. Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat dieses Rundschreiben nun mit Datum vom 25. Februar 2015 in deutscher Sprache im Verkehrsblatt (VkBl. 2015 S. 256) amtlich bekannt gemacht.

Danach soll die Beförderung dieser Kfz den Anforderungen der Verwaltung unter Berücksichtigung der Regel II-2/20-1 SOLAS sowie den Sondervorschriften 961 und 962 des IMDG-Codes, wie jeweils anwendbar, entsprechen.

Der Verlader soll ein unterzeichnetes Zeugnis oder eine unterzeichnete Erklärung vorweisen, dass das Brennstoffsystem des Kfz, wie für die Beförderung vorgesehen, auf Leck-Dichtigkeit überprüft worden ist und dass sich das Kfz für die Beförderung vor der Verladung in einwandfreiem Zustand befindet. Zusätzlich hat der Verlader jedes Kfz dementsprechend zu kennzeichnen (einen Aufkleber oder ein Etikett anbringen). Während der Verladung soll die Besatzung jedes Kfz überprüfen, ob die Kennzeichnungen des Verladers vorhanden sind.

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