Auf See verlorene Container

Der WSC begrüßt neue, durch den MSC beschlossene Vorschriften zur verpflichtenden Meldung.

(os) Der World Shipping Council (WSC), der internationale Verband der Container-Linienreedereien, hat die durch den Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf seiner 108. Sitzung kürzlich beschlossene Annahme der Amendments zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) ausdrücklich befürwortet.

„Die neuen Vorschriften, speziell die Anpassungen der Regeln 31 und 32 im Kapitel V SOLAS, bedeuten eine signifikante Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und des Schutzes der Umwelt. Durch die Gewährleistung prompter und detaillierter Meldungen über verlorene und im Meer treibende Container sollen die Amendments die Navigationssicherheit erhöhen, schnelle Reaktionsmaßnahmen ermöglichen und potenzielle Risiken für die Umwelt minimieren“, erläutert Lars Kjaer, Senior Vice President Safety & Security beim WSC.

Wichtige Bestimmungen der neuen, ab 1. Januar 2026 geltenden Vorschriften sind:

Regel 31 – Berichterstattung durch den Kapitän des Schiffs

  • Der Kapitän eines Schiffes, welches auf See Container verloren hat, ist verpflichtet, alle spezifischen Details unverzüglich und umfassend an Schiffe in der Umgebung, den nächstgelegenen Küstenstaat sowie den Flaggenstaat zu melden.
  • Der Flaggenstaat wird diese Informationen sodann über ein neues Modul im Global Integrated Shipping Information System (GISIS) an die IMO weiterleiten.
  • Schiffskapitäne, die im Meer treibende Container entdecken, müssen dies an Schiffe in der Umgebung sowie den nächstgelegenen Küstenstaat melden.

Regel 32 – Berichtsdetails

Im Zusammenhang mit auf See verlorenen Containern

  • Ein Bericht muss unverzüglich angefertigt und aktualisiert werden, sobald weitere Informationen verfügbar sind.
  • Im Anschluss an eine gründliche Überprüfung muss die endgültige Anzahl verlorener Container bestätigt und im Bericht festgehalten werden.
  • Verpflichtende Angaben im Bericht beinhalten die vollständige Anzahl der verlorenen Container und wo genau sie über Bord gegangen sind sowie Informationen dazu, ob sich in den Containern gefährliche Güter befinden. Sofern zutreffend, sind diesbezüglich möglichst detaillierte Angaben zu machen.
  • Kapitäne können in den Bericht zudem freiwillig weiterführende Angaben zu Ladung, Seebedingungen und mehr einbringen.

Im Zusammenhang mit der Sichtung von im Meer treibenden Containern

  • Der Bericht muss die Position sowie die Gesamtanzahl der gesichteten im Meer treibenden Container beinhalten.
  • Freiwillige weiterführende Angaben, ähnlich denen für verlorene Container, können gemacht werden, sofern solche vorliegen.

Im Vorgriff auf die erwartete Einführung verpflichtender Meldevorgaben sammelt der WSC von seinen Mitgliedern bereits seit 2008 Informationen über die Anzahl der auf See verlorenen Container. Diese Daten werden regelmäßig im „Containers Lost at Sea Report“ veröffentlicht und der IMO vorgelegt. Der Report ist damit eine wichtige Informationsquelle im Zusammenhang mit allen Bemühungen zur Erhöhung der Container- und Ladungssicherheit. Der „Containers Lost at Sea Report – 2024 Update“ wird in den kommenden Wochen veröffentlicht werden und Daten für 2023 liefern.

Die jetzt eingeführten Änderungen in SOLAS zeigen das Engagement der IMO im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und des Umweltschutzes. Durch die Verpflichtung zur detaillierten und zeitnahen Berichterstattung, wie sie vom WSC gefordert wird, können im maritimen Bereich die Herausforderungen aufgrund verlorener Container besser bewältig und eine sicherere Schifffahrt sowie der Schutz der Ozeane gewährleistet werden.

Der WSC erkennt das Engagement der IMO und ihrer Mitgliedsstaaten in diesen entscheidenden Fragen an und freut sich auf die erfolgreiche Umsetzung der Vorschriften. Vonseiten des WSC sei man weiterhin bestrebt, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um einen sicheren und effizienten Gütertransport auf den Weltmeeren zu gewährleisten.

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