4. GGVSee-ÄndV im Bundesrat

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See wird vor allem den IMDG-Code in der Fassung des Amendments 36-12 formell in Kraft setzen.

(mih) Dem Bundesrat liegt nun die Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee-ÄndV) zur Zustimmung vor (Drucksache 20/14 vom 28. Januar 2014). Die Änderungen werden voraussichtlich am 26. Februar im Verkehrsausschuss erörtert und am 14. März in der 920. Plenarsitzung des Bundesrates debattiert.

Die Änderung der GGVSee dient dazu, den IMDG-Code in der Fassung des Amendments 36-12 formell in Kraft zu setzen. Zudem werden weitere internationale Codes über die Beförderung gefährlicher Güter geändert.

Es ist notwendig, die GGVSee zu aktualisieren, um insbesondere die Restrukturierung der Stau- und Trennvorschriften in Teil 7 des IMDG-Codes zu berücksichtigen und die Terminologie an die Gefahrgutbeförderungsvorschriften der anderen Verkehrsträger anzupassen.

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