Vertragsverletzung

Die EU-Kommission mahnt die Einführung geänderter Vorschriften in Österreich und Portugal an.

(uh) Die Europäische Kommission hat Österreich und Portugal aufgefordert, gemäß ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland gem. ADR/RID/ADN zu erlassen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die beiden Staaten der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der diesbezüglichen Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

Durch die Richtlinie 2010/61/EU der Kommission werden die technischen Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an die 2011 in Kraft getretenen Rechtsänderungen angepasst. Österreich und Portugal hätten diese Richtlinie eigentlich bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen müssen, haben dies aber bisher nicht getan.

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