Die Sechszehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wurde am 10. Juli 2026 bekannt gemacht.
(mk) Im Bundesgesetzblatt ist nach der Zustimmung des Bundesrats die „Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ mit Datum 10. Juli 2026 bekannt gemacht worden (BGBl. 2026 I Nr. 200). Sie ist am selben Tag in Kraft getreten.
Mit der Verordnung gehen regulatorische Anpassungen der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung einher. Auch die Verordnung über Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen wird neu geregelt.
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