Niederlande: Behörden, ergänzende Vorschriften, Tunnelbeschränkungen
Die Niederlande haben ihre bei der UNECE notifizierten Informationen aktualisiert.
(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die zuständigen Behörden. Die Niederlande haben die Informationen samt Kontaktdaten aktualisiert.
Als oberste zuständige Behörden sind das „Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft“ sowie für Beförderungen radioaktiver Stoffe die „Behörde für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ und für Beförderungen von Stoffen der Klasse 1 für militärische Zwecke das „Verteidigungsministerium“ benannt.
Zudem sind weitere zuständige Behörden und anerkannte Stellen gemäß Abschn. 1.8.4 (Stand: Juli 2026), ergänzende Vorschriften für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Abschn. 1.9.4 (Stand: April 2026) sowie die geltenden Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR (Stand: April 2026) aufgeführt.

