Die Multilaterale Sondervereinbarung betrifft die Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinischen Heizölen.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 1/2026 – Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinischen Heizölen – gezeichnet von Belgien, Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Luxemburg und Polen sowie neu von Frankreich (gültig bis zum 31. Dezember 2026).
Im Straßenverkehr gibt es die entsprechende Multilaterale Vereinbarung M369.
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