GGVSEB in neuer Fassung
Das BMV hat eine konsolidierte Fassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) mit Datum vom 26. August 2026 bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 242). Diese Neufassung gilt rückwirkend seit dem 26. Juni 2025.
Die konsolidierte Fassung berücksichtigt
- die Fassung der GGVSEB vom 18. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 227) sowie
- den am 26. Juni 2025 in Kraft getretenen Art. 1 und den am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Art. 2 der „Fünfzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147).

