Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Das BMV hat die BKrFQV und die FeV angepasst, um dem Fahrermangel entgegenzuwirken.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung [BKrFQV] und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ mit Datum vom 12. August 2026 bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 236). Ziel der am 18. und 19. August 2026 in Kraft getretenen Verordnung ist es u.a., Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu schaffen und den Fahrermangel hierzulande zu bekämpfen.

  • Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQV kann nun – neben Deutsch – in einer von neun Fremdsprachen (Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) abgelegt werden.
  • Die Dauer der praktischen Prüfung der regulären Grundqualifikation nach BKrFQV wurde von 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten verkürzt.
  • Außerdem werden die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen, sodass Führerscheine aus diesen Ländern prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
  • Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung gemäß FeV ist um Kurmandschi und Ukrainisch erweitert worden.
  • Die Anerkennung bestimmter in der EU umgetauschter Führerscheine aus Drittstaaten wird erleichtert.

Mit der Änderungsverordnung werden neben der BKrFQV und der FeV auch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) angepasst.

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