Das BMV hat die BKrFQV und die FeV angepasst, um dem Fahrermangel entgegenzuwirken.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung [BKrFQV] und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ mit Datum vom 12. August 2026 bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 236). Ziel der am 18. und 19. August 2026 in Kraft getretenen Verordnung ist es u.a., Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu schaffen und den Fahrermangel hierzulande zu bekämpfen.
Mit der Änderungsverordnung werden neben der BKrFQV und der FeV auch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) angepasst.
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