Erleichterungen für Berufskraftfahrer
Das BMV hat die BKrFQV und die FeV angepasst, um dem Fahrermangel entgegenzuwirken.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung [BKrFQV] und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ mit Datum vom 12. August 2026 bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 236). Ziel der am 18. und 19. August 2026 in Kraft getretenen Verordnung ist es u.a., Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu schaffen und den Fahrermangel hierzulande zu bekämpfen.
- Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation nach BKrFQV kann nun – neben Deutsch – in einer von neun Fremdsprachen (Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) abgelegt werden.
- Die Dauer der praktischen Prüfung der regulären Grundqualifikation nach BKrFQV wurde von 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten verkürzt.
- Außerdem werden die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen, sodass Führerscheine aus diesen Ländern prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
- Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung gemäß FeV ist um Kurmandschi und Ukrainisch erweitert worden.
- Die Anerkennung bestimmter in der EU umgetauschter Führerscheine aus Drittstaaten wird erleichtert.
Mit der Änderungsverordnung werden neben der BKrFQV und der FeV auch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) angepasst.

