Frankreich hat die von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M035/ADN gezeichnet.
(mih) Frankreich hat die von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M035 nach Abschn. 1.5.1 ADN über die Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinischen Heizölen gezeichnet (gültig bis 31. Dezember 2026). Die M035/ADN erlaubt es, abweichend von den Vorschriften der Tabelle A des Abschn. 3.2.1 und der Tabelle C des Abschn. 3.2.3 ADN,
unter der Eintragung UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder GASÖL oder HEIZÖL, LEICHT mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 in Versandstücken und in Tankschiffen zu befördern.
Im Straßenverkehr gibt es die entsprechende Multilaterale Vereinbarung M369, im Schienenverkehr die entsprechende Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2026.
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